Führerschein und los? Ganz so einfach ist es leider nicht. Für verschiedene Fahrzeuge gibt es auch verschiedene Führerscheine. Aber keine Sorge: Wir wissen genau, was das Richtige für Sie ist! Von leichtem Kraftrad bis zum Anhänger wir bringen Sie und Ihr Fahrzeug auf die Straße.
Probleme bei der Auswahl? Wir beraten Sie gerne zu den Fahrzeugklassen. Tel.: 0170 - 778 885 9
Theorieunterricht
Findet in Form von Blockunterricht statt. Dieser findet 7 Tage lang von 17:00 Uhr bis 20:30 Uhr (täglich) statt. Während des Blockunterrichts werden die normalen Bürozeiten ausgesetzt. Die nächsten Termine finden Sie HIER.
Unsere Spitzenklassen
Klasse B
Klasse BE – B96
Klasse A
Klasse A1
Klasse A2
Klasse B – der klassische Führerschein
Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Unbefristete Gültigkeit
Beinhaltet die Klassen AM und L
Mindestalter
18 (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Geltungsdauer
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
Nein
Beinhaltet Klasse
AM, L
Alles zur Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Unterrichtsart
Ohne Vorbesitz anderer Klassen
Mit Vorbesitz anderer Klassen
Grundunterricht
12
6
Klassenspezifischer Unterricht
2
2
Gesamt
14
8
Anzahl der Unterrichtsstunden. Eine Theoriestunde entspricht 90 Minuten.
Praktische Ausbildung
Ihre praktische Ausbildung beginnt immer mit einer Grundausbildung. Die Pflichtstunden müssen vollständig geleistet werden.
Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen
5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen
4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3
Gesamt
12
Klasse BE – Führerschein für Anhänger
Erweiterung der Klasse B
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Alles zur Ausbildung
Ausbildung
Mindestalter
18 (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Geltungsdauer
Ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
B
Keine weiteren Theoriestunden (Theorie über Klasse B)
Theorieprüfung entfällt
Ihre praktische Ausbildung beginnt immer mit einer Grundausbildung. Die Pflichtstunden müssen vollständig geleistet werden.
Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen
3
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen
1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
1
Gesamt
5
Klasse B96 – Führerschein für Anhänger
Erweiterung der Klasse B
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Alles zur Ausbildung
Mindestalter
Mindestalter 18 (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Geltungsdauer
Ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
B
Theoretische Ausbildung 2,5 Zeitstunden
Praktische Ausbildung 3,5 Zeitstunden
Fahrpraktische Übungen 1 Zeitstunde
Keine Theorie- oder Praxisprüfung
KLASSE B196 – Erweiterung mit Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1
Erweiterung der Klasse B
Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)
Alles zur Ausbildung
Mindestalter
25
Geltungsdauer
Ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
B (mind. 5 Jahre)
Beinhaltet Klasse
Keine
Theoretische Ausbildung: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
Praktische Ausbildung: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
Keine Theorie- oder Praxisprüfung
Autofahrerinnen und Autofahrern wird durch die kürzliche Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht. Alle, die 5 Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, können durch insgesamt 18 Ausbildungsstunden à 45 Minuten die Erweiterung (Schlüsselzahl 196) bekommen.
Klasse A – schwere Krafträder
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ Hubraum und einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leistung über 35 kW
Dreirädrige Fahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
und einer Leistung von mehr als 35 kW
Mindestalter
24 (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Geltungsdauer
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
Nein
Beinhaltet Klasse
AM, A1, A2
Alles zur Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Unterrichtsart
Ohne Vorbesitz anderer Klassen
Mit Vorbesitz anderer Klassen
Grundunterricht
12
6
Klassenspezifischer Unterricht
4
4
Gesamt
16
10
Anzahl der Unterrichtsstunden. Eine Theoriestunde entspricht 90 Minuten.
Praktische Ausbildung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist lediglich eine praktische Prüfung erforderlich.
Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen
5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen
4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3
Gesamt
12
Klasse A1 – Leichtkrafträder
Krafträder mit einem Hubraum bis maximal 125 cm³
80 km/h
Unbefristete Gültigkeit
Beinhaltet Klasse AM
Mindestalter
16
Geltungsdauer
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
Nein
Beinhaltet Klasse
AM
Alles zur Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Unterrichtsart
Ohne Vorbesitz anderer Klassen
Mit Vorbesitz anderer Klassen
Grundunterricht
12
6
Klassenspezifischer Unterricht
4
4
Gesamt
16
10
Anzahl der Unterrichtsstunden. Eine Theoriestunde entspricht 90 Minuten.
Praktische Ausbildung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist lediglich eine praktische Prüfung erforderlich.
Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen
5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen
4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3
Gesamt
12
Klasse A2 – mittelschwere Krafträder
Krafträder mit einem Hubraum über 50 cm³ und einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Leergewicht von max. 0,2 kW/kg
Mindestalter
18
Geltungsdauer
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
Nein
Beinhaltet Klasse
AM, A1
Alles zur Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Unterrichtsart
Ohne Vorbesitz anderer Klassen
Mit Vorbesitz anderer Klassen
Grundunterricht
12
6
Klassenspezifischer Unterricht
4
4
Gesamt
16
10
Anzahl der Unterrichtsstunden. Eine Theoriestunde entspricht 90 Minuten.
Praktische Ausbildung
Beizweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist lediglich eine praktische Prüfung erforderlich.
Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen
5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen
4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3
Gesamt
12
Unser Blockunterricht findet 7 Werktage lang von 17:00 Uhr bis 20:30 Uhr (samstags 08:00 Uhr bis 11:30) statt. Die nächsten Termine finden Sie HIER.
Während des Blockunterrichts werden die normalen Bürozeiten ausgesetzt.
Anmeldung kann online erfolgen oder nach persönlicher Vereinbarung.